Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht

Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.

Das Muster 10 wird umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“ und zusätzlich wird das Ankreuzfeld „Behandlungen gemäß § 116b SGB V“ umgewidmet und heißt künftig „SER“ (Soziales Entschädigungsrecht gem. SGB XIV). SER kennzeichnet alle Leistungen des neuen Sozialgesetzbuches XIV. Darunter werden alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstanden, die im Zusammenhang mit Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, der Ableistung des Zivildienstes und Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe stehen und für die eine Schädigungsfolge von der Verwaltungsbehörde anerkannt ist.

Das angepasste Muster 10 tritt zum 1. April ohne Stichtagsregelung in Kraft, sodass vorhandene „alte“ Muster aufgebraucht werden können und sollen. Falls ein „altes“ Muster 10 bedruckt wird, soll ein SER‐Fall übergangsweise bitte im Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ gekennzeichnet werden.

Was müssen / sollten Sie tun:

  1. Quartalsupdate Ihres PVS / AIS einspielen. Wenn Sie die Blankoformularbedruckung einsetzten, hat der Softwarelieferant die Anpassungen für Sie vorgenommen.
  2. Für Nutzer eines Order Entry Systems wird das Labor die Anpassungen vornehmen. Dies kann auch nach dem 1. April erfolgen.
  3. Nutzer der Papier‐Muster 10‐Scheine und der Kombi‐Anforderungsscheine können und sollten die vorhandenen Scheine aufbrauchen. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Kennzeichnung von Leistungen aus dem Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes durch Ankreuzen des Feldes „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ erfolgt. Das Aufbrauchen der Bestände an „alten“ Formularen bei der Kassenärztlichen Vereinigung wie auch im Labor wird eine Weile in Anspruch nehmen. Noch sind die neuen Formulare bei der KV und im Labor nicht bestellbar.
  4. Bei den Anforderungsformularen in der (Privatärztlichen) Laborgemeinschaft, bei IGeL‐Aufträgen und Selbstzahlern ändert sich nichts!

Aktuelles

Surveillance von Atemwegserregern in eingesandten Materialien 02.02.2026
Wir informieren Sie hier in regelmäßigen Abständen über die aktuell zirkulierenden Erreger respiratorischer Infektionen der Wintersaison 2025/2026:
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Änderung in der Befunddarstellung des Großen Blutbildes 13.11.2025
Die Befunddarstellung des Differential-Blutbildes wird an die aktuellen Empfehlungen von WHO und DGHO angepasst.
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Freie kappa Immunglobulin - Leichtketten (kappaFLC) im Liquor 04.07.2025
Die kappaFLC werden als vielversprechender Parameter zum Nachweis der intrathekalen Immunglobulin-Synthese angesehen, da die kappaFLC bei ähnlicher diagnostischer Sensitivität technisch weniger anspruchsvoll und kostengünstiger sind, als die isoelektrische Fokussierung bzw. die oligoklonalen Banden (OKB). Trotz einer vergleichbar guten Sensitivität, können die kappaFLC die OKB noch nicht ersetzen. In bestimmten Fällen können diese aber ein unterstützender, quantitativer Parameter sein, z.B. in OKB-negativen MS-Fällen oder bei nicht eindeutigen OKB-Befunden.
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